Belegtext:
sobald die schwein morgens unter das fleischhaus kommen, sollen sie geschnitten werden, und sobald eine abfällt, so soll dieselbig, sammt den würsten, gleich auf den pfinn- oder
freybanck, welche aussen vor der metzig, und also männiglich unter augen sein sollen, gelegt Datierung: 1715
Fundstelle:BadLO. 225
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