Wort davor: Fingerzeig
fingerzeigen
fingerzeigen (I)
fingerzeigen (II)
Erklärung:
anweisen.
vgl.
bezeichnen.
- Belegtext:
daz der P. ffingergeczaygt hat seinen eniklein auf sein haus 10 schock an czyns
Fundstelle: Brandl,Gl. 455
Wort danach: Fink
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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