Wort davor: Finderrecht

Finderschaft

Finderschaft (I)
Erklärung: schiedsrichterliche Vermittlung.

Finderschaft (II)
Erklärung: Amt des Aufsichtbeamten.

Wort danach: Finderweistum

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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