Wort davor: Findelkind
Findelsmann
Erklärung:
wie Abfinder.
- Belegtext:
die dritte person, so im gerichte gebraucht wird, ist der findelsmann, welcher bey der gemeinen bürgerschaft stehet, so zum gerichte beschieden werden, welche nach verhörter sachen
ein urteil fällen, so der findelsmann dem gericht einbringen muss, davon hat er 8 ß
Datierung: 1593
Fundstelle: Westphalen,Mon. I 2034
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Wort danach: Findelmiete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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