Wort davor: Findelmutter
Findelohn
Erklärung:
Finderlohn.
vgl.
Finderlohn.
- Belegtext:
umme dat findelon
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 112 § 4
- Belegtext:
er soll aber dem finder den vierten theil geben, das ist sein recht findelohn
Datierung: 1594
Fundstelle: JCulm. III 1, 1
Wort danach: Findelvater
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten