Wort davor: Fiedel
Fiedelbogentragen
- Belegtext:
solche strafe, nebst dem strohcrantz, fiedelbogen- und lastersteintragen unter die leibesstrafen zu rechnen
Datierung: 1753
Fundstelle: Klingner III 426
Wort danach: Fiedelelse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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