Wort davor: Feuerzeugsherr
Feuerzins
Feuerzins (I)
Erklärung:
Haushaltsabgabe.
- Belegtext:
feuerzins haben diejenigen Einwohner von Sch. zu zahlen, die in besonderen stuben wohnen und die Sch. holzfreyheit geniessen
Fundstelle: HStArchDresden
- Belegtext:
von jedem haus, worin rauch gehalten ward, feuerzins der herrschaft zu entrichten
Fundstelle: OAGöppingen 140
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 123 Note 2
Feuerzins (II)
Erklärung:
Pachtzins von Hüttenwerken.
- Belegtext:
von iderm feuer 200 taler feuerzins entrichtet worden
Datierung: 1556
Fundstelle: MansfeldBergb.Ib 77
Wort danach: feurig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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