Wort davor: Feuerrat
Feuerrecht
Feuerrecht (I)
Erklärung:
Recht, im Haus ein Handwerk, zu dem Feuer nötig ist, auszuüben.
vgl.
Feuergerechtigkeit (II).
- Belegtext:
daz do nit sei ein gerechtigkeit eins feuerrechtens und auff eins rats widerrufen
Datierung: 1492
Fundstelle: NürnbRatsverl. I 71
- Belegtext:
bierbrauer muß gleich denen weinzapfern 10 rthlr. dem stadtrath vor das feuerrecht bezahlen
Datierung: 1713
Fundstelle: Grebel,SGoar 451
- Belegtext:
das beckerhandwerk gar viele jahre getrieben, woher sie das feurrecht gehabt
Datierung: 1734
Fundstelle: HeimatlBad. 17 (1930) 94
- Belegtext:
aufrichtung neuer feuer-, bach-, schmied- oder anderer rechte
Datierung: 1747
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 200
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
die denen stätten ... biss hiehin verliehene schildt- und feuerrechten einzuziehen
Datierung: 1748
Fundstelle: PfeddersheimUB. 193
- Fundstelle: SchweizId. VI 280
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Feuerrecht (II)
Erklärung:
Recht, nahe der Brandmauer zu bauen.
- Belegtext:
sollen sie zuvor die verordnete baubeseher darzu erfordern und zusehen lassen, ob solches feuerrecht ohne gefahr zugelassen werden koenne
Datierung: 1703
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 1907
Feuerrecht (III)
Erklärung:
Recht auf Brennholz.
- Belegtext:
ledige manns und weibspersonen und oftmals 3-4 hausleut in einem haus, das doch nicht mehr dann ein feuerrecht hat
Datierung: 1525
Fundstelle: JbMittelfrk. 56 (1909) 55
- Belegtext:
feuer- und waldrecht halber genugsamen schein von dem waldamt
Datierung: 1582
Fundstelle: Lahner,Samml. 484
Feuerrecht (IV)
- Belegtext:
daß feuerrecht vor kauf gehet
Datierung: 1722
Fundstelle: HammStR. 96
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Wort danach: Feuerreiter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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