Wort davor: Feuermeister
1feuern
1feuern (I)
Erklärung:
Haushalt führen, wohnen.
- Belegtext:
wer da feuret und flammet hinder dem grundthern ..., der muesz eim hern apt ... geben zwey rockenbroet
Datierung: 1542
Fundstelle: LuxembW. 559
Faksimile
- in Google Books
- Fundstelle: MnlWB. IX 1464
1feuern (II)
Erklärung:
mit Heizung versehen.
- Belegtext:
suellent dieselben kind ... vorauss beschloefft, bekostet und gefuert werden
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 1908
Wort danach: 2feuern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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