Wort davor: Feuerdieb
Feuereimer
- Datierung: 1667
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 461 und 267
- Belegtext:
alle junge bürger sollen zu zweit einen fewereiner machen lassen
Datierung: 1697
Region/Autor/Textsorte:
Neidenau
Fundstelle: OStR. I 1027
Faksimile
Wort danach: Feuereimergeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten