Wort davor: Festeigen
Festekätner
Erklärung:
Landnehmer.
Wortbildungshinweis: zu
3Fest (IV).
- Belegtext:
den im dorf auf königlichem grunde wohnenden festkätnern
Datierung: 1706
Fundstelle: Nerong,Willk. 55
- Belegtext:
so werden im Tonderschen Steuerkataster von 1613 neben den vorherrschenden bondenkätnern eine Anzahl festekätner erwähnt
Fundstelle: Mensing
- Fundstelle: SchleswHWB. II 57
Wort danach: Festemann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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