Wort davor: festefrei
Festegeld
Erklärung:
Antrittsgeld des Leihemannes.
Wortbildungshinweis: zu
3Fest (IV).
- Belegtext:
"die Ausdrücke toppschilling, gönnegeld, fallgeld, festegeld, knechtgeld, nagelgeld, weglosen sind Namen für das Erbenzinslaudemium"
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht II 274f.
- Fundstelle: Berghaus I 451
- Fundstelle: SchleswHWB. II 57
Wort danach: Festegut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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