Wort davor: Fertigung

Fertigungsbrief

Fertigungsbrief (I)
Erklärung: Übertragungsurkunde überhaupt.

Fertigungsbrief (II)
Erklärung: "im Konkursrecht eine Urkunde, die bestätigt, daß einer der Gläubiger die Güter des Schuldners übernommen hat mit der Verpflichtung, die Ansprüche der übrigen Gläubiger zu befriedigen" SchweizId. V 451.

Wort danach: Fertigungsbuch

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