Wort davor: fertigen
Fertiger
sprachliche Erläuterung:
auch als ferger belegt.
vgl.
Ferger.
Fertiger (I)
Erklärung:
vor Gericht.
Fertiger (I 1)
- Belegtext:
ist doch der vertiger vnd sin erben nach des hofgerichcz recht vnd herkomen pflichtig
Datierung: um 1430
Fundstelle: RottweilHGO.(Irtenkauf) XI 10
Fertiger (I 2)
Erklärung:
Ausfertiger der Urkunden.
- Belegtext:
die fertiger der schultbrief
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II Tit. 19 § 7
Fertiger (I 3)
Fertiger (II)
Erklärung:
Salzfrächter.
- Belegtext:
ain vertiger zu Lauffen sol ain zullen haben und nicht mer
Datierung: 1426
Fundstelle: ÖW. I 86
Faksimile
- Belegtext:
ertrinkt ainem ausferingen oder ainem vertiger ain schef
Datierung: 1426
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 87
Faksimile
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 453
- Fundstelle: VjschrSozWG. 14 (1918) 118ff.
Fertiger (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Spediteur.
Fertiger (III)
Erklärung:
Hausierer, Trödler.
Fertiger (IV)
Erklärung:
Geschäftsangestellter, der dem Heimarbeiter auf dem Lande die Geschäftsaufträge bringt und die fertige Arbeit übernimmt.
Fertiger (V)
Erklärung:
Fabrikaufseher.
Wort danach: Fertiggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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