Wort davor: fertigen

Fertiger
sprachliche Erläuterung: auch als ferger belegt.
vgl. Ferger.

Fertiger (I)
Erklärung: vor Gericht.

Fertiger (I 1)

Fertiger (I 2)
Erklärung: Ausfertiger der Urkunden.
Fertiger (I 3)
Fertiger (II)
Erklärung: Salzfrächter.
Fertiger (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Spediteur.
Fertiger (III)
Erklärung: Hausierer, Trödler.
Fertiger (IV)
Erklärung: Geschäftsangestellter, der dem Heimarbeiter auf dem Lande die Geschäftsaufträge bringt und die fertige Arbeit übernimmt.
Fertiger (V)
Erklärung: Fabrikaufseher.

Wort danach: Fertiggeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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