Wort davor: Fersengeld
Fersenpfennig
Erklärung:
Abgabe der Leibeigenen.
- Belegtext:
irme herren die versne penninge geven
Datierung: 1224/35 (Hs. 1369)
Fundstelle: SspLR. III 73 § 3
Textarchiv: SspLR. III 73
- Belegtext:
",die wendischen Frauen konnten nach wendischem Rechte den Mann jeden Augenblick verlassen gegen Zahlung der versenphennige"
Fundstelle: Schulze,Kol. 193
- Fundstelle: DWB. III 1546f.
- Fundstelle: DWB. IX 2069
Wort danach: Fertig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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