Wort davor: ferquidus

Fersengeld

Fersengeld (I)
Erklärung: "die Eigenbehörigkeit beurkundende Abgabe".

Fersengeld (II)
Erklärung: Name eines Grenzsteines.
Fersengeld (III)
Erklärung: Fersengeld geben fliehen.

Wort danach: Fersenpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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