Fensterzehrung
Erklärung:
Schmaus vor der Ausbesserung eines Hauses, den der Hauseigentümer den Nachbarn gibt; dabei wird von den Nachbarn dem Gastgeber eine milde Beisteuer gegeben.
vgl.
Fensterbier,
Feldgeld (IV),
Fensterkost.
Wort danach: Fentschlerei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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