Felgegeld
Erklärung:
Entschädigung an das Rittergut, die der Bauer leisten mußte, wenn er sein Feld gleich nach der Ernte umpflügte, statt es dem Rittergut als Weideland zu lassen.
Wort danach: Felget
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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