Wort davor: Feldrich

Feldrichter

Feldrichter (I)
Erklärung: Mitglied eines Feldgerichts.
vgl. Feldächter.

Feldrichter (II)
Erklärung: beim Militär.

Wort danach: Feldrinke?

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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