Wort davor: Feldräuber
Feldrecht
Feldrecht (I)
Erklärung:
an der Alpe, Gegensatz Bergrecht.
- Belegtext:
[das beschränkte Eigenrecht zerfiel wieder in Feldrecht und] bergrecht [Beide Arten waren wirkliches Eigentum der Inhaber, aber in der Weise
belastet und beschränkt, daß im Frühling und Herbst die Gemeinde ihr Vieh gemeinsam darauf treiben konnte. Während dieser Atzungszeit durfte diese Art Eigenrecht nicht eingefriedet, sondern mußte den
Tieren der Weidgang belassen werden. Feldrecht hieß es, wenn die Atzung im Vorfrühling und Spätherbst,] bergrecht [aber, wenn sie im Spätfrühling und Frühherbste stattfinden konnte.]
Fundstelle: Grabherr,Blumenegg 11
Feldrecht (II)
vgl.
Frühalpe,
Niederlager,
Voralpe,
Vorsesser.
- Belegtext:
"die Eigentümer jener Häuser, die unter der Gasse auf feldrecht gebaut sind, können und dürfen gleich bei ihren Häusern auf eigenem Boden
einen Baumgarten, 50 Maurerklafter im Gevierte anlegen"
Datierung: 1526
Fundstelle: Grabherr,Blumenegg 66
Feldrecht (III)
Erklärung:
Kriegsgericht.
Feldrecht (IV)
Erklärung:
beim Getreidemähen wurde dem Vormäher das Feldrecht eingeräumt, ein Mädchen zu küssen.
Wort danach: Feldregiment
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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