Wort davor: Feldheier

Feldherr

Feldherr (I)
Erklärung: im Krieg.

Feldherr (II)
Erklärung: Grundherr.
Feldherr (III)
Erklärung: Aufsichtsbeamte über das Feld.

Wort danach: feldherrlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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