Wort davor: Feldgereut

Feldgericht

Feldgericht (I)
Erklärung: insbesondere in Grenzstreiten.

Feldgericht (II)
Erklärung: Hochgericht.

Wort danach: Feldgerichtschreiber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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