Wort davor: Feldförster
Feldfreiheit
- Belegtext:
was zu erhaltung des gemeinen weesens in einem dorf und zu feld in den freiheitsgezirk oder feldfreiheit nothwendig ist, als policei infections- und andere landsfürstliche ordnungen, gebühret der dorfobrigkeit ... fürzukehren
Datierung: 1753
Fundstelle: Chorinsky,Mat. IV 18
- Belegtext:
obliegenheiten über den dorfsbezirk (feldfreyheit)
Fundstelle: Reichl,Bauernr. 133
- Fundstelle: Chorinsky,Mat. IV 135
Wort danach: Feldfrieden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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