Wort davor: Feldfahrt
Feldfahrtsrecht
- Belegtext:
gestattet ..., denen von S. ihres vehe an ohrten, wo jene vermeinend, daß dise letztere kein feltfahrts-recht haben, pfänden und an recht schlagen zu mögen
Datierung: 1738
Fundstelle: EstavayerStR. 412
Wort danach: Feldfängnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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