Wort davor: feldfahrend

Feldfahrt
Erklärung: "Fahrweg über Gemeindeweide, resp. das Recht der Benutzung desselben und derselben" SchweizId. I 1032.

Wort danach: Feldfahrtsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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