Feldbuch
Erklärung:
Buch, in dem die Ländereien und ihre Besitzer eingetragen sind.
sprachliche Erläuterung:
nl. veldboek.
vgl.
Feldregister.
Wort danach: Feldbuchhalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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