Wort davor: Feldbrüchte

Feldbuch
Erklärung: Buch, in dem die Ländereien und ihre Besitzer eingetragen sind.
sprachliche Erläuterung: nl. veldboek.
vgl. Feldregister.

Wort danach: Feldbuchhalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten