Wort davor: Feindsager

Feindschaft

Feindschaft (I)
Erklärung: Streit, rechtliche Gegnerschaft (vor Gericht).

Feindschaft (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Ablehnungsgrund bei Richtern und Zeugen.
Feindschaft (II)
Erklärung: Fehde, Krieg.
Feindschaft (III)
Erklärung: Absage-, Fehdebrief.

Wort danach: Feindschaftbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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