Wort davor: feiltragen
Feilträger
Feilträger (I)
Erklärung:
Verräter.
Feilträger (II)
Erklärung:
Trödler.
- Belegtext:
was man den ganntmeistern und veiltragern geben sol
Datierung: 1460
Fundstelle: ZürichStB. III 205
- Belegtext:
wer welcherlei waar umgetragen würd kauft, so mag ers kaufen wie er mit dem feilträger eins wird
Datierung: 1584
Fundstelle: ZSchweizR.2 6 (1887) 182
Feilträger (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Pfandleiher und Trödler, Versteigerer.
vgl.
Feilkäufel,
Feilkäufler.
Wort danach: Feilträgerin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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