Wort davor: Feilrufverkündigung
Feilrufzettel
Erklärung:
schriftliche Bekanntgabe eines Bankerotts.
vgl.
Feilzettel.
- Belegtext:
wan aber eine schulden handlung an eine vffahl oder recht wachßt, und die wahrnung, schreck-zedel, kilchen-rüeff oder anschlag der vffählen, und die feilrüeff-zedel verrichtet
Datierung: 1675
Fundstelle: Schauberg,Z. 2 (1847) 334
Wort danach: Feilsache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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