Wort davor: Feiligbrief

feiligen

feiligen (I)
Erklärung: sichern, schützen, sicheres Geleit gewähren.

feiligen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Geldverkehr.
feiligen (II)
Erklärung: bürgen für etwas.

Wort danach: Feiligkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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