Wort davor: Feilhändler

feilig
Erklärung: sicher, geschützt, außer Gefahr.
vgl. fehlig.

feilig (Spiegelstrich 1)

Wort danach: Feiligbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten