Wort davor: feilfinden

feilführen

feilführen (I)
Erklärung: (öffentlich) zum Kauf anbieten.

feilführen (II)
Erklärung: besonders von Pfändern.

Wort danach: Feilführung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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