Wort davor: feilen

Feiler

Feiler (I)
Erklärung: Bäcker, der selbst gebackenes Brot öffentlich zum Kauf anbietet.

Feiler (II)
Erklärung: Verkäufer.

Wort danach: feilfinden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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