Wort davor: Feilbieten

Feilbietung

Feilbietung (I)
Erklärung: Kaufangebot.

Feilbietung (II)
Erklärung: wie Feilbieten.

Wort danach: Feilbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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