Wort davor: Feilbieten
Feilbietung
Feilbietung (I)
Erklärung:
Kaufangebot.
- Belegtext:
indeme er [der Miteigentümer] in der veilbietung den kauf bespricht
Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 20
- Belegtext:
hat ... ein jeder, was er ... vor sich von nöthen bey öffentlicher feilbietung ... auffm marckt ... einkauffen zu lassen
Datierung: 1693
Fundstelle: BremPolO. 36
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Feilbietung (II)
Erklärung:
wie Feilbieten.
Wort danach: Feilbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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