Wort davor: Feilbier

feilbieten

feilbieten (I)
Erklärung: zum Verkauf ausbieten.

feilbieten (II)
Erklärung: zum Kauf anbieten.

feilbieten (II 1)
Erklärung: den Vorkaufsberechtigten.
feilbieten (II 2)
Erklärung: dem Käufer im allgemeinen.
feilbieten (III)
Erklärung: (öffentlich) versteigern.

Wort danach: Feilbieten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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