Wort davor: Feiermarkt
feiern
feiern (I)
Erklärung:
Sonn- und Feiertagsruhe halten; nicht arbeiten, besonders in Handwerk und Gewerbe.
feiern (II)
Erklärung:
keinen Lehrjungen beschäftigen.
- Belegtext:
wenn ein meister einen jungen außgelernet hett, soll er ein jahrlang feyern, ehe er einen andern annimbt
Datierung: 1615
Fundstelle: EgerZftO. 132
feiern (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
keinen Dienst tun.
- Belegtext:
ee der tag, doran dye newen des rates befestigt werden söllen ..., so sol ein besunder tag fürgenomen und doran retig, wyvil der des rates in das künftig jar feyern ... yden seines wesens überachten
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BayreuthStB.1 276
feiern (III)
- Belegtext:
die feyrende gelder [nicht angelegtes Geld] ... zu deponiren
Datierung: 1734
Fundstelle: Lahner,Samml. 466
Wort danach: Feiernacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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