Wort davor: feierbrüchte

Feiergeld

Feiergeld (I)
Erklärung: Unterstützung eines feiernden (arbeitslosen) Gesellen.

Feiergeld (II)
Erklärung: Abgabe der Gesellen an die Zunft für die Arbeit, die sie vor Feiertagen über die Dauer der eigentlichen Arbeitszeit hinaus, das heißt nach Feierabend, leisten.

Wort danach: Feiergeselle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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