Wort davor: feierbrüchte
Feiergeld
Feiergeld (I)
Erklärung:
Unterstützung eines feiernden (arbeitslosen) Gesellen.
- Belegtext:
sollen sie ... solchen feirenden gesellen wochentlich ein gulden feier gelts geben
Datierung: 1501
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Wissell,Hdw. I 155
Feiergeld (II)
Erklärung:
Abgabe der Gesellen an die Zunft für die Arbeit, die sie vor Feiertagen über die Dauer der eigentlichen Arbeitszeit hinaus, das heißt nach Feierabend, leisten.
Wort danach: Feiergeselle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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