Wort davor: Feiergeld

Feiergeselle
Erklärung: "aus der Arbeit gegangener Gesell, der auf der Herberge bleibt und dort sein Geld verzehrt" Beier,HdwLex. 148.

Wort danach: Feierglocke

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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