Wort davor: fehlbar
fehlbefunden
Erklärung:
schuldig.
- Belegtext:
wird das nächtlicherweile kronen für verstorbene jugend machen ... für jeden fehlbefundenen theil ... verboten
Datierung: 1786
Fundstelle: ObersteinPolO. § 22a
Wort danach: fehlen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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