Wort davor: fehdepflichtig

Fehder
sprachliche Erläuterung: Nebenform feher.
vgl. Landfehder.

Fehder (I)
Erklärung: der die Fehde ansagt, Feind.

Fehder (II)
Erklärung: "der Geklagte, jener, der vor Gericht zu antworten hat" Brandl,Gl. 455.

Wort danach: Fehderecht

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