Wort davor: fehden

fehdepflichtig

fehdepflichtig (I)
Erklärung: von Personen: zu Heeresdienst verpflichtet.

fehdepflichtig (II)
Erklärung: von Sachen: Gut, das als Kriegsbedarf einem Durchfuhrverbote unterliegt.

Wort danach: Fehder

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