Wort davor: Fesselschatz

1fest

1fest (I)
Erklärung: beständig, unwiderruflich.
vgl. festlich.

1fest (II)
Erklärung: unbeweglich.
1fest (III)
Erklärung: ehrenfest; Prädikat des Ritterstandes.
sprachliche Erläuterung: lat. strenuus.
1fest (IV)
1fest (V)

Wort danach: 2Fest

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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