Wort davor: fech
fechsen
sprachliche Erläuterung:
Nebenformen vächsnen, vessen(en), fexnen; ags. feccan.
vgl.
fassen.
fechsen (I)
Erklärung:
von Personen.
fechsen (I 1)
Erklärung:
verhaften, gefangennehmen, fesseln.
vgl.
fesseln.
fechsen (I 2)
Erklärung:
aufnehmen.
- Belegtext:
wenn ein man inläut vessent umb zins in sein haus
Fundstelle: WienStRb. Art. 43
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fechsen (I 3)
Erklärung:
in Dienst nehmen.
- Belegtext:
wer der ist, der ain knecht vesset
Datierung: 1351
Fundstelle: BudweisUB. 51
- Belegtext:
einen diener vessenen
Fundstelle: Lexer III 43
fechsen (II)
Erklärung:
von Sachen.
fechsen (II 1)
Erklärung:
ernten.
- Belegtext:
da in man gevesset hat unsern traid
Datierung: 1389
Fundstelle: CDMorav. XV 253
- Belegtext:
käm ain erib und wolt vechsnen wein
Datierung: 1506
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 460
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- Belegtext:
sein drittail mit seinem poten auf dem akcher vezzen
Datierung: 1521
Fundstelle: SPöltenUB. I 253
- Belegtext:
hey unnd grumbath ... abtzumahen, zu fessnen, zu niessen unnd zu gebrauchen
Datierung: 1570
Fundstelle: KrummauUB. 256
- Belegtext:
welcher ... die saat thuet, desselben erben fechßen auch billich
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 164 § 12
- Belegtext:
seine veldgüeter fechßnen
Fundstelle: NÖLREntw. II 11 § 10
fechsen (II 2)
Erklärung:
einziehen (Abgabe).
- Belegtext:
die nutz desselben weinzehents ... halb vessen sol und wir halb
Datierung: 1370
Fundstelle: SPöltenUB. II 88
- Belegtext:
chrautzehent nemmen und vesen
Datierung: 1447
Fundstelle: FRAustr. 59 S. 296
- Belegtext:
zehent und andere einkumen haben in ir land unwaigerlichen zu fexen
Datierung: 1581
Fundstelle: Strnadt,Grenzbeschr. 753
Wort danach: Fechsen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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