Fautfracht
Erklärung:
"Fehlfracht, Entschädigung (Reugeld) an den Frachtführer beim Rücktritt vom Frachtvertrag oder bei nicht vertragsmäßiger Ausnutzung des Schiffsraumes" Kluge,SeemSpr.
246.
sprachliche Erläuterung:
aus faute de frêt.
Wort danach: Fech
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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