Wort davor: Fauststreich

Fautfracht
Erklärung: "Fehlfracht, Entschädigung (Reugeld) an den Frachtführer beim Rücktritt vom Frachtvertrag oder bei nicht vertragsmäßiger Ausnutzung des Schiffsraumes" Kluge,SeemSpr. 246.
sprachliche Erläuterung: aus faute de frêt.

Wort danach: Fech

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten