Wort davor: Faustraufen

Faustrecht

Faustrecht (I)
Erklärung: Streit selbst, ohne Hilfe des Richters, mit den Waffen schlichten, Gewalttätigkeit.

Faustrecht (II)
Erklärung: Zweikampf.

Wort danach: Faustrichter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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