Wort davor: Faustraufen
Faustrecht
Faustrecht (I)
Erklärung:
Streit selbst, ohne Hilfe des Richters, mit den Waffen schlichten, Gewalttätigkeit.
- Belegtext:
auss wordtgezenckh irrungen zugetragen, also dass sie endlichen faustrecht gegeneinander gebrauchett
Datierung: 1583
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
welcher mit wortten straffwürdig, soll ein handtwergk 35 creuzer auflegen. do aber das faustrecht volgtt, soll derselbe und jeder 1 thaler ... vorfallen sein
Datierung: 1584
Fundstelle: EgerZftO. 55
- Belegtext:
damit ... aus dem ... observirten [Recht] nit ein faustrecht ... werden
Datierung: 1594
Fundstelle: AktGegenref.2 I 116
- Belegtext:
ius militare, vulgo das faust- und kolbenrecht
Datierung: 1676
Fundstelle: Moller,CarpzovRep. 473b
- Belegtext:
faustrecht und eigene rache wider gott
Datierung: 1747
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 576
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
dieses faustrecht ist allhier von e.e. magistrat anjetzo verbotten
Fundstelle: Wissell,Hdw. II 102
- Fundstelle: Scherz-Oberlin 376
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- in Google Books
Faustrecht (II)
Erklärung:
Zweikampf.
- Belegtext:
daß das alte faustrecht nach dem verlauf dieser 5 jahre in der, vordem zugelassenem maße wider in übung stehen sollte
Datierung: 1467
Fundstelle: AlbrAchillesKaisB. Forts. 324
- Belegtext:
nachdem das heil. röm. reich ... von dem bekannten faustrecht ab und zu cultivirung ... innerlichen fridens gebracht
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 284
- Belegtext:
von dem langobardischen faust- und kampfrecht
Datierung: 1689
Fundstelle: Valvasor,Krain II 175
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- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Belegtext:
wer das faust- oder tötlich recht hat, der kann auch leichtlich das recht in rechten haben
Köhler, Luther u. die Juristen 1873 51
Wort danach: Faustrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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