Wort davor: Faustfrevel

Fausthammer

Fausthammer (I)
Erklärung: Waffe, Werkzeug, Ehrenzeichen.

Fausthammer (II)
Erklärung: Polizist.
Sachhinweis: dagegen ZVk. 5 (1895) 230; SchweizId. II 1274.

Wort danach: Faustkeif

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