Wort davor: Faustfrevel
Fausthammer
Fausthammer (I)
Erklärung:
Waffe, Werkzeug, Ehrenzeichen.
- Belegtext:
schickt man den fribotten mit dem obergerichts knecht zu pferde vor derjenen heußer, die den freyen zynße nit geben haben, der klopfft drey male mit einem fausthammer an das hauß
Datierung: 1495
Fundstelle: ErfurtFreizins 311
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- Belegtext:
ist der rad eyndrechtigen overkomen ..., dat nu fort neyn unser borger ... dragen schullen heymelick edder opinbar, swerde lange messere plotzere fornforer fuesthamere edder andere wapen
Datierung: 1514
Fundstelle: GöttingenStat. 213 nr. 223
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- Belegtext:
wird der herr amtsmann aufstehen ... und mit führung des bekanten fausthammers under anständigem begleith bis an den orth der richtstatt vor dem übelthäter herreiten
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: BruggStR. 283
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Fundstelle: SchweizId. II 1274
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Fausthammer (II)
Erklärung:
Polizist.
Sachhinweis:
dagegen ZVk. 5 (1895) 230; SchweizId. II 1274.
- Belegtext:
alle ... sübner- und markknecht, fausthämmer und rieger, bey ihren pflichten erinnert sein
Datierung: 1645
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 278
- Fundstelle: Kluge,Stud. 17
Wort danach: Faustkeif
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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