Wort davor: faul
Faulamt
- Belegtext:
"bei dem Gaugericht versammelte sich die Bürgerschaft vor dem Rathaus ... Wenn unter den jungen Bürgern einer war, der seiner Haushaltung und seiner Arbeit nicht gut vorstand, so wurde
er vor dem Gaugericht zu einem Amt ausgerufen, das man das "Faulamt" nannte"
Fundstelle: SchwäbWB. II 987
Wort danach: Faulbrücker
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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