Wort davor: Fasttag
Fatale
Erklärung:
Rechtsmittelfrist.
- Belegtext:
es pring dann der appellirer ehafft ursach für, dz söliches durch sein versaumnuß oder schuld nit beschehen sey, so sol der appellirer des vom camergericht auf das annder jar ain fatal bringen
Datierung: 1520
Fundstelle: BairGO. Tit. 11, 4
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
erstrekkung der fathall. ein landtrichter mag das ander fathall aus richterlichem ambt den partheyen mitthailen
Datierung: 1536
Fundstelle: Senckenb.,KaisG. Anh. 106
- Fundstelle: Hayme 151
Faksimile
- in Google Books
Wort danach: Fatschengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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