Wort davor: Faßsteuer
Faßstichereid
Erklärung:
Eid des Eichers.
- Belegtext:
[der Eicher] praestiret keinen eidt, würdt aber von ihme landtreü [handtreu?] abgenohmen, und mag ihme fass- und weinsticheraidt wohl abgenohmen werden
Datierung: 1691
Fundstelle: Bretten 750
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Wort danach: Fassung
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