Wort davor: Fänger

Fanggeld

Fanggeld (I)
Erklärung: Verhaftungsgebühr.
vgl. Fanggulden (I).

Fanggeld (II)
Erklärung: in der Weidmannssprache.
vgl. 1Fang (I).

Wort danach: Fanggrube

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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